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Arbeitsmedizin

Wann und warum Arbeitsmedizin

Jeder Arbeitgeber ist auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, einen Arbeitsmediziner zu bestellen.

Seit Einführung der Arbeitsmedizin ist die Anzahl der Arbeitsunfälle erheblich zurückgegangen. Es gilt die Arbeitsbedingungen so zu optimieren, dass gesundheitliche Schäden verhindert bzw. minimiert werden und somit dauerhaft eine effiziente Arbeitsleistung erreicht wird.

Durch Vorsorgeuntersuchungen und Betriebsbegehungen gewinnt der Arbeitsmediziner Erkenntnisse über Gefahrenquellen oder unökonomische Arbeitsabläufe. So können Unfallrisiken erkannt und beseitigt werden. Durch die Optimierung von Handlungsabläufen wird die Beanspruchung des Arbeitnehmers verringert und die Arbeitsleistung verbessert.

In den Bereich der Arbeitsmedizin gehört auch die Gesundheitsvorsorge.

Zu meiner Arbeitsweise

Vertrauen ist für meine Arbeitsweise eine wichtige Voraussetzung, weshalb eine individuelle und auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmte Vorgehensweise für mich eine wichtige berufliche Zielsetzung ist. Durch eine kontinuierliche und persönliche Betreuung wird Vertrauen durch mich aufgebaut und intensiviert.

Dieses ist die Grundlage, Probleme überhaupt erst transparent werden zu lassen.

Die Lösung eines Problems liegt dann oft näher und zeigt sich weniger kompliziert als vorher vermutet.
Aus diesem Grund hat es sich als effizient erwiesen, bis zu 85 % der veranschlagten Einsatzstunden vor Ort in den Betrieben tätig zu sein.

Gerne betreue ich Ihr Unternehmen in einem Umkreis von etwa 30 Km von Bad Nenndorf entfernt. Aber auch bei weiteren Entfernungen können Sie Rücksprache mit mir halten.

 
Dr. med. Dietlinde Leßmann Amselweg 9 31542 Bad Nenndorf 
05723 - 74 77 855  Fax 05723 - 74 77 856  info@drlessmann.de